AGB
Geltungsbereich der AGB
1. Allgemeines, Geltungsbereich der AGB
1.1 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich der ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers unsere Dienstleistung vorbehaltlos erbringen.
1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
2.Vertragsschluss
2.1 Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen und im Auftrag des Kunden. TP-Sports GMBH & CO KG wird hierdurch vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages notwendig oder zumindest zweckmäßig sind, im Namen des Kunden abzuschließen. TP-Sports GMBH & CO KG ist gegenüber Lieferanten, die vom Kunden mit Leistung für die Veranstaltung beauftragt werden, im Interesse und im Namen des Kunden weisungsberechtigt.
2.2 Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Die als „Kostenschätzung“, „Kostenrahmen“, „Kostenskizze“ oder „Grobkalkulation“ bezeichneten Angebote von TP-Sports GMBH & CO KG sind unverbindlich.
2.3 Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch TP-Sports GMBH & CO KG zustande. Erteilte Aufträge gelten auch dann als angenommen, wenn TP-Sports GMBH & CO KG dem Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb von 10 Werktagen schriftlich widerspricht.
2.4 Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und den von Ihm oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet TP-Sports GMBH & CO KG für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht. Es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
3. Vertragsinhalt
3.1 Die Durchführung und Ausgestaltung der Veranstaltung erfolgt auf Basis des vorliegenden Konzeptes. Wesentliche Veränderungen werden mit dem Kunden abgestimmt.
3.2 TP-Sports GMBH & CO KG ist in der Ausgestaltung des Programms und Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufes frei. Den (künstlerischen) Weisungen eines Dritten unterliegt TP-Sports GMBH & CO KG nicht.
3.3 Bei Nichterbringung der Vertragsleistung durch TP-Sports GMBH & CO KG oder deren Beauftragte infolge Krankheit oder höherer Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. TP-Sports GMBH & CO KG wird die Hinderungsgründe dem Kunden unverzüglich per Fax oder E-Mail anzeigen und auf Anforderung nachweisen.
4. Dienstleistungsgegenstand
4.1 TP-Sports GMBH & CO KG wird nur als Dienstleister/ Vermittler für den Auftraggeber tätig und unterstützt diesen bei der Durchführung seiner Aktion/Projektes, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Die Vertragspflichten von TP-Sports GMBH & CO KG ergeben sich vorrangig aus dem Leistungsverhältnis. TP-Sports GMBH & CO KG übernimmt grundsätzlich die Dienstleistung der Konzeption der Projekte sowie deren kaufmännische und organisatorische Umsetzung.
4.3 Für die rechtliche Zulässigkeit der Entwicklung und umgesetzten Aktionen haftet TP-Sports GMBH & CO KG nicht, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.4 Die Durchführung und Ausgestaltung der Veranstaltung erfolgt auf Basis des vorliegenden Konzeptes. Wesentliche Veränderungen werden mit dem Kunden abgestimmt.
5. Durchführung und Organisation
5.1 Der Auftraggeber stellt der TP-Sports GMBH & CO KG die notwendigen Gegenstände und Hilfsmittel zur Verfügung und sichert die notwendigen Arbeitsbedingungen.
5.2 Die ( Liefer- )Gegenstände (give aways, Banner, Technik etc.) reisen stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, wenn nicht anders vereinbart. Sofern keine besondere Vereinbarung vorliegt, bestimmt TP-Sports GMBH & CO KG den Verlauf nach eigenem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung und wählt den nach seiner Meinung geeignetsten Weg.
5.3 Zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Auftraggeber zu tragen hat, ist die TP-Sports GMBH & CO KG berechtigt aber nicht verpflichtet.
5.4 TP-Sports GMBH & CO KG weist den Auftraggeber darauf hin, dass die Versicherungen, die TP-Sports GMBH & CO KG für die Aufgaben und Inhalte des Vertrages abschließt, in Einzelpositionen auch Selbstbehalte enthalten. Diese Selbstbehalte werden im Schadensfall gesondert berechnet.
5.5 Schadensansprüche nach dem Produktionshaftgesetz bleiben unberührt.
5.6 Gegenstände die zur Leistungserbringung von TP-Sports GMBH & CO KG erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw.an den von TP-Sports GMBH & CO KG angegebenen Ort angeliefert werden. Die Rücklieferung dieser Gegenstände erfolg unfrei ab Einsatzort.
5.7 Etwaige Transportschäden sind TP-Sports GMBH & CO KG unverzüglich anzuzeigen. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an den Kunden abgetreten.
5.8 Bei Bereitstellung der Buchung der Ausstellungs- und/ oder Veranstaltungsräume durch den Kunden werden die Örtlichkeiten an den Auf-, Abbau und Veranstaltungstagen Mitarbeitern und Beauftragten von TP-Sports GMBH & CO KG für den Aufbau von Messeständen und Bühnenbauten, Installation von Beleuchtungs- und Beschallungstechnik, sowie für Bühnenproben zugänglich gemacht. Der Abbau beginnt unmittelbar nach Veranstaltungsende.
5.9 Alle Veranstaltungs- und Raumkosten wie Energie, Raummiete, Aufsichtspersonal Saaltechnik, Reinigung Feuerwehr medizinische Notfallversorgung etc. werden direkt vom Kunden abgerechnet. Künstlergarderoben müssen in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden.
6.Haftung
6.1. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen ganz oder teilweise vereitelt, die der Kunde zu vertreten hat, so behält TP-Sports GMBH & CO KG den Anspruch auf das vereinbarte Honorar.
6.2 Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen vereitelt, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, so behält TP-Sports GMBH & CO KG den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile gemäß Zahlungsplan. Für die Leistungen von TP-Sports GMBH & CO KG, die nach der zuletzt fällig gewordenen Rate gemäß Zahlungsplan erbracht wurden, steht ein dieser Leistung entsprechender Honoraranteil zu.
6.3 Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern von TP-Sports GMBH & CO KG verursacht worden sind, haftet TP-Sports GMBH & CO KG nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Ansprüche des Auftraggebers, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Ansprüche auf Schadenersatz aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn TP-Sports GMBH & CO KG die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
6.4 Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet TP-Sports GMBH & CO KG nur, wenn der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.5 Soweit TP-Sports GMBH & CO KG in Erfüllung des Vertrages im Namen des Kunden Verträge mit dritten abschließt, beschränkt sich die auftragsgemäße Tätigkeit auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss des entsprechenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten Grenzen. TP-Sports GMBH & CO KG ist insbesondere nicht verpflichtet, die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derart von TP-Sports GMBH & CO KG beauftragte Dritte sind im Verhältnis von TP-Sports GMBH & CO KG zum Kunden nicht Erfüllungsgehilfen von TP-Sports GMBH & CO KG.
6.6 Das Wetterrisiko trägt der Kunde.
6.7 Die vorstehenden Beschränkungen der Haftung gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungsgehilfen von TP-Sports GMBH & CO KG. 6.8 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
7.Schutzrechte
7.1 Die skizzierten Ideen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum von der TP-Sports GMBH & CO KG. Eine weitergehende Nutzung, die Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung bedarf der Zustimmung von TP-Sports GMBH & CO KG. Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. von TP-Sports GMBH & CO KG nur für die nach dem Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt, Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von TP-Sports GMBH & CO KG zulässig. Wünscht der Auftraggeber eine darüber hinausgehende Verwendung, muss er sich mit TP-Sports GMBH & CO KG über den Verwendungsbereich und eine zusätzliche Honorierung einigen. Zur Ausführung von Konzept/Entwurfsarbeiten ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nur TP-Sports GMBH & CO KG berechtigt. Werden Konzepte und Ideen nicht entsprechend verwertet, ist TP-Sports GMBH & CO KG berechtigt deren Inhalte für andere Zwecke einzusetzen.
7.2 Die Vergütung deckt generell die Verwertungsbereiche im nationalen Bereich ab. Sollten die von TP-Sports GMBH & CO KG ausgearbeiteten Konzepte etc. von anderen Ländergesellschaften (international) ganz oder teilweise genutzt werden, so muss sich der Auftraggeber mit TP-Sports GMBH & CO KG über den Verwendungsbereich und eine zusätzliche Honorierung einigen.
7.3 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über vereinbarte Honorare zu geben. Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben. TP-Sports GMBH & CO KG ist in Publikation auf Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen. Ebenso ist TP-Sports GMBH & CO KG berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Fotoaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen ohne Einschränkungen des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereiches. TP-Sports GMBH & CO KG behält sich ein Einspruchsrecht für eine über den Vertrag hinausgehende Nutzung und Verbreitung von Bild- und Tonträgern jeder Art durch den Kunden oder durch Dritte vor.
8.Zahlungsbedingungen
8.1 TP-Sports GMBH & CO KG erstellt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Alle Preise für Agenturleistungen verstehen sich rein netto, beim Engagement von Künstlern über die Agentur zzgl. Künstlersozialabgabe auf Künstlerhonorare gemäß dem von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen und dem gesetzlichen, in der BRD abzuführenden Mehrwertsteuersatz, auch wenn dies im Einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte. Sollte eine Mehrwertsteuer an eine staatliche Organisation abzuführen sein, so hat die TP-Sports GMBH & CO KG Anspruch auf Zahlung dieser Steuer. Skonto wird nicht gewährt. Der Gesamtbetrag ist – falls nicht anders vereinbart- zahlbar ohne Abzüge: - 50 % der Auftragssumme bei Vertragsschluss - 25 % der Auftragssumme bei Projektbeginn - 25 % der Auftragssumme nach Beendigung des Projektes - ein Ausgleich der tatsächlichen angefallenen Mehr- oder Minderkosten erfolgt nach der Endabrechnung.
8.2 Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
8.3 Flüge erfolgen in der Economy Class. Bahnreisen erfolgen in der 2. Klasse. Fahrten mit dem PKW werden mit 0,50 €/ km berechnet. Leistungen die nicht in der Leistungsbeschreibung erfasst sind, sind auch dann zusätzlich vom Kunden zu vergüten, wenn die TP-Sports GMBH & CO KG nicht auf Leistungen Dritter zurückgreift, sondern die jeweilige Leistung durch eigene Mitarbeiter ausführen lässt. TP-Sports GMBH & CO KG ist berechtigt, Arbeiten, die TP-Sports GMBH & CO KG nicht im Namen und für Rechnung des Kunden an Dritte vergeben kann, durch eigene Mitarbeiter auszuführen und alsdann gesondert mit dem Kunden abzurechnen.
8.4 TP-Sports GMBH & CO KG ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahngebühren und bankübliche Verzugszinsen zu berechnen. Eventuell entstehende GEMA Gebühren, sowie Energie und Wasser- und Abfallkosten werden vom Kunden übernommen.
8.5 Bezüglich der Ausführungen von Aufträgen nach vom Auftraggeber vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Dienstleistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. TP-Sports GMBH & CO KG ist jedoch nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Auftraggeber zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, TP-Sports GMBH & CO KG von allen etwaigen Schadensansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.
9. Kündigung
9.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt das Vertragsverhältnis ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen.
9.2 Nimmt der Auftraggeber trotz Fertigstellungserklärung die Dienstleistungen von TP-Sports GMBH & CO KG nicht entgegen oder kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird TP-Sports GMBH & CO KG nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von Ihrer Leistungsverpflichtung frei und nach Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
9.3 Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann TP-Sports GMBH & CO KG den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Dienstleistungen sowie bis 30%des Wertes der noch nicht erbrachten Dienstleistung verlangen, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt TP-Sports GMBH & CO KG vorbehalten.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.
10.2 Diese Vereinbarung und das gesamte Rechtverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist soweit zulässig – das Amtsgericht bzw. das Landgericht München, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt. Stand: September 2012